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FAQ - VereinRubrik 'Vorstandsamt' Frage: Dürfen Verwandte (z.B. Bruder/Schwester) gleichzeitig einem Vereinsvorstand angehören? Antwort: Ja, nur muss das nach der Vereinssatzung vorgesehene Wahlverfahren für die Vorstandswahlen eingehalten worden und darf dies nicht durch die Satzung ausgeschlossen sein. zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'
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