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FAQ - VereinRubrik 'Vorstandsamt' Frage: Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen? Antwort: Falls kein objektiv wichtiger Grund für die Amtsniederlegung besteht, muss das Organmitglied dem Verein eine angemessene Zeit einräumen, wenn das Amt anderweitig besetzt werden muss. zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'
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