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FAQ - Verein

Rubrik 'Vorstandsamt'

 

Frage:
Kann ein angestellter Mitarbeiter des Vereins bzw. einer Stiftung gleichzeitig dem Vorstand angehören?

Antwort:
Dies richtet sich nach den in der Satzung für die Vorstandsmitglieder aufgestellten Voraussetzungen. Je nach Fallgestaltung muss die Satzung in diesem Fall vorsehen, dass Vorstandsämter auch "hauptamtlich" ausgeübt werden dürfen - andernfalls kann die Gemeinnützigkeit der Organisation gefährdet sein. Der Mitarbeiter kann durch die Mitgliedschaft im Vorstand seinen arbeitsrechtlichen Schutz verlieren. Bei einer Stiftung kann das Landesstiftungsgesetz zusätzliche Voraussetzungen aufstellen.

 

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