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FAQ - VereinRubrik 'Vorstandsamt' Frage: Wenn der Vorstand teilweise neugewählt, vorher aber die übliche Entlastung verweigert wurde, dann sind doch die Neuwahlen ungültig? Antwort: Nein, die Entlastung ist keine Voraussetzung wirksamer Neuwahlen, auch bei Neuwahl derselben Vostandsmitglieder. zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'
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