FAQ - VereinRubrik 'Personal und Ehrenamt' Frage: Kann ein angestellter Mitarbeiter des Vereins bzw. einer Stiftung gleichzeitig dem Vorstand angehören? Antwort: Dies richtet sich nach den in der Satzung für die Vorstandsmitglieder aufgestellten Voraussetzungen. Je nach Fallgestaltung muss die Satzung in diesem Fall vorsehen, dass Vorstandsämter auch "hauptamtlich" ausgeübt werden dürfen - andernfalls kann die Gemeinnützigkeit der Organisation gefährdet sein. Der Mitarbeiter kann durch die Mitgliedschaft im Vorstand seinen arbeitsrechtlichen Schutz verlieren. Bei einer Stiftung kann das Landesstiftungsgesetz zusätzliche Voraussetzungen aufstellen. zurück zur Rubrik 'Personal und Ehrenamt'
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