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FAQ - StiftungRubrik 'Gemeinnützigkeit' Frage: Kann ein Verein oder eine Stiftung selbst Spendenbescheinigungen ausstellen? Antwort: Wenn der Verein / die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist und ein dies eröffnender, zeitlich noch gültiger Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorliegt, kann der Verein bzw. die Stiftung Zuwendungsbestätigungen (= Spendenbescheinigungen) ausstellen. zurück zur Rubrik 'Gemeinnützigkeit'
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