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FAQ - StiftungRubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision' Frage: Ist eine steuerbegünstigte Organisation verpflichtet, eine Revision zu installieren? Antwort: Wenn sich dies nicht aus der Satzung/dem Statut oder bei Stiftungen aus dem Landesstiftungsrecht ergibt, besteht eine solche Verpflichtung nur bei Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größenordnung in Form einer Pflicht zur Beauftragung eines externen Prüfers. Eine Revision kann allerdings deutlich die persönlichen Haftungs- und die Betriebsrisiken verringern sowie bei Kreditbedarf künftig zu geringeren Kreditkosten führen. zurück zur Rubrik 'Buchführung, Prüfung und Revision'
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