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FAQ - StiftungRubrik 'Strukturaspekte' Frage: Kann ein Organmitglied, zum Beispiel ein Vereinsmitglied oder ein Gesellschafter, sein Stimmrecht für eine Gremiensitzung(z.B. Mitglieder-/ Gesellschafterversammlung, Sitzung des Stiftungsrats) auf eine andere Person übertragen? Antwort: Der Gesellschafter einer (g)GmbH kann dies, für die anderen genannten Rechtsformen (Verein, Stiftung) ist das dagegen nur wirksam möglich, wenn es in der Satzung vorgesehen ist, sonst ist die Übertragung unwirksam und darf die Stimme bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. zurück zur Rubrik 'Strukturaspekte'
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