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FAQ - StiftungRubrik 'Haftung des Vorstandes' Frage: Woraus kann sich eine persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung ergeben? Antwort: Die Ursachen einer persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern können sehr vielfältig sein. Eine Haftung von Vorstandsmitgliedern mit ihrem Privatvermögen ist z.B. möglich bei einer Verletzung von Aufsichts-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten, sorgfaltswidriger Geschäftsführung, fehlerhaften Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen), Fehlverwendung von Zuschüssen, Verletzung von Aufzeichnungspflichten, fehlerhafter Berechnung von Sozialversicherungsabgaben und verspäteter Insolvenzanmeldung. Weiterhin haften Vorstandsmitglieder persönlich dafür, dass die erforderlichen Finanzmittel zur Bezahlung der Steuern und Versicherungen vorhanden sind. zurück zur Rubrik 'Haftung des Vorstandes'
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