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FAQ - StiftungRubrik 'Haftung des Vorstandes' Frage: Haftet ein bereits längere Zeit ausgeschiedenes Vorstandsmitglied für zu seiner Amtszeit entstandene Steuerschulden persönlich? Antwort: Dies ist in der Tat insbesondere möglich, falls die Steuerschulden bei sorgfältiger Amtsführung seitens des inzwischen ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds nicht entstanden wären oder die Mittel zur Begleichung der Steuerschulden offensichtlich nicht zur Verfügung standen und auch später nicht zur Verfügung stehen würden, richtet sich aber nach dem Einzelfall. zurück zur Rubrik 'Haftung des Vorstandes'
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