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FAQ - StiftungRubrik 'Vorstandsamt' Frage: Wenn ein neuer Vorsitzender nach § 26 BGB berufen/gewählt wurde, muß dann die Satzung
geändert werden. Reicht es, wenn der neue Vorstand die bestehende Satzung
unterschreibt? Oder muß überhaupt nichts gemacht werden?
Antwort: Die Satzung muss nicht geändert werden, aber dem Register (Vereins-/ Stiftungsregister) muss der Wechsel in der Vertretungsberechtigung angezeigt werden, wenn es sich um einen eingetragenen Verein bzw. eine rechtsfähige Stiftung handelt. zurück zur Rubrik 'Vorstandsamt'
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