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FAQ - Stiftung

Rubrik 'Personal und Ehrenamt'

 

Frage:
Darf ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung Personal entlohnen?

Antwort:
Gemeinnützige Organisationen wie Verein und Stiftung dürfen, soweit sich aus der Satzung oder sonstigen Umständen nichts gegenteiliges ergibt, wie jede andere juristische Person Personal anstellen und müssen dabei die allgemeinen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhalten. Eine "rückwirkende" Vereinbarung über eine Entlohnung oder eine unangemessen hohe Vergütung ist aber gemeinnützigkeitsschädlich.

 

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