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FAQ - Steuerrecht

 

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Rubrik 'Gemeinnützigkeit'

 

  1. Was ist und wie kann eine Betriebsaufspaltung vermieden werden?

  2. Kann ein Verein oder eine Stiftung selbst Spendenbescheinigungen ausstellen?

  3. Muss sich ein Verein auch dann um die Gemeinnützigkeit / Umsatzsteuer kümmern (bzw. kann er sie auch dann erhalten), wenn er nicht im Vereinsregister eingetragen ist?

  4. Kann ein Astrologieverein gemeinnützig sein?

  5. Verliert ein Verein die Gemeinnützigkeit, wenn er nicht jeden, der möchte, als Mitglied aufnimmt?

  6. Wie hoch darf die an einen ehrenamtlichen Mitarbeiter gezahlte Aufwandsentschädigung sein?

  7. Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet?

  8. Ist die Gemeinnützigkeit einer Organisation gefährdet, wenn sie Einnahmen aus eigener betrieblicher Tätigkeit erzielt?

  9. Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein und veranstalten jährlich ein Vereinsfest mit Eintritt, Bewirtung und Tombola. Müssen wir dafür Abgaben bezahlen?

  10. Ist es einer gemeinnützigen Organisation verboten, Gewinne zu erzielen?

  11. Ist es steuerlich unschädlich / rechtlich korrekt, wenn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für eine Tätigkeit, die nicht in Verbindung mit der Vorstandstätigkeit steht, ein Honorar von dem Verein erhalten, dessen Vorstand sie sind?

  12. Kann ein Sparverein oder Aktienclub / Börsenclub gemeinnützig sein?

  13. Kann eine gemeinnützige Organisation eine erhaltene Spende vor Ablauf der zeitnahen Verwendungspflicht noch dergestalt „umwidmen“, dass er mittels entsprechender Erklärung des Zuwenders dem Vermögen zugeführt, also als Zustiftung behandelt wird?

  14. Verliert ein Verein seine Gemeinnützigkeit, wenn er ein Mitglied aufnimmt, das gewerblich in dem gleichen Bereich tätig ist bzw. für seine Dienste im Verein ein Entgelt verlangt?

  15. Ist die Verlinkung auf der Homepage zu einer anderen gemeinnützigen Organisation als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzustufen?

 

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