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FAQ - SteuerrechtRubrik 'Gemeinnützigkeit' Frage: Verliert ein Verein die Gemeinnützigkeit, wenn er nicht jeden, der möchte, als Mitglied aufnimmt? Antwort: Dies richtet sich nach dem Vereinszweck und den hinter der Nichtaufnahme stehenden Motiven. In der Regel verliert der Verein dadurch nicht seine Gemeinnützigkeit - außer im Falle eines zielgerichteten, nicht durch den verfassungsmäßigen Vereiinszweck legitimierten Verstoß gegen das AGG (BFH, Az. V R 52/15). zurück zur Rubrik 'Gemeinnützigkeit'
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