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FAQ - Steuerrecht

Rubrik 'Gemeinnützigkeit'

 

Frage:
Verliert ein Verein die Gemeinnützigkeit, wenn er nicht jeden, der möchte, als Mitglied aufnimmt?

Antwort:
Dies richtet sich nach dem Vereinszweck und den hinter der Nichtaufnahme stehenden Motiven. In der Regel verliert der Verein dadurch nicht seine Gemeinnützigkeit - außer im Falle eines zielgerichteten, nicht durch den verfassungsmäßigen Vereiinszweck legitimierten Verstoß gegen das AGG (BFH, Az. V R 52/15).

 

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