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Muss der Wert einer Sachspende gutachterlich nachgewiesen sein?
Muss eine steuerbegünstigte Organisation einen schriftlichen Nachweis oder Rechnungskopien aus dem Ausland für die dort ausgegebenen Spendengelder vorlegen? Reicht auch eine Bestätigung der Empfängerbank über den Eingang der Spendenmittel?
Müssen Sachspendenzugänge gebucht, also als Einnahmen aufgezeichnet werden?
Welchen Wert darf die steuerbegünstigte Organisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen?
Über die eingesetzte Arbeitszeit darf ja keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Darf statt dessen der mit diesem Arbeitseinsatz erreichte Baufortschritt (= Werterhöhung)an dem Vereinsgebäude bescheinigt werden?