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FAQ - SteuerrechtRubrik 'Spendenrecht' Frage: Über die eingesetzte Arbeitszeit darf ja keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Darf statt dessen der mit diesem Arbeitseinsatz erreichte Baufortschritt (= Werterhöhung)an dem Vereinsgebäude bescheinigt werden? Antwort: Nein, dies gilt als Mißbrauch und gefährdet deshalb in hohem Maße die Steuerbegünstigung. Weitere Folge: gravierende persönliche Haftungsrisiken. zurück zur Rubrik 'Spendenrecht'
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