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Muss der Wert einer Sachspende gutachterlich nachgewiesen sein?
Müssen Sachspendenzugänge gebucht, also als Einnahmen aufgezeichnet werden?
Welchen Wert darf die steuerbegünstigte Organisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen?
Über die eingesetzte Arbeitszeit darf ja keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Darf statt dessen der mit diesem Arbeitseinsatz erreichte Baufortschritt (= Werterhöhung)an dem Vereinsgebäude bescheinigt werden?
Wie ist der Wert der Sachspende für die Zuwendungsbestätigung zu ermitteln?
Wer ermittelt den Wert einer Sachspende? Der Spender oder der Spendenempfänger?
Was bedeutet es, dass bei Sachspenden aus einem Betriebsvermögen der "Entnahmewert" in der Zuwendungsbestätigung anzusetzen ist?