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FAQ - SpendenrechtRubrik 'Auslandsspenden' Frage: Ist die Spende an eine im Ausland ansässige Organisation in der Steuererklärung berücksichtigungsfähig? Antwort: Faktisch nein, nur an eine inländische steuerbegünstigte Organisation kann steuerwirksam gespendet werden, da nur diese eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) nach amtlichen Muster erstellen darf, die eine reibungslose Anerkennung der Spende sicherstellt. Spenden in das Ausland sollten also über eine inländische steuerbegünstigte Organisation abgewickelt werden. Diese Organisation muss detaillierte Nachweise über die Verwendung der weitergeleiteten Spendenmittel zusammenstellen. Die EU-rechtlich gebotene Möglichkeit zu unmittelbaren Spenden in das EU-Ausland wird durch geschickte Vorgaben der Finanzverwaltung im Normalfall weitgehend ausgehebelt. zurück zur Rubrik 'Auslandsspenden'
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