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FAQ - SpendenrechtRubrik 'Aufwandsspenden' Frage: Darf der für eine steuerbegünstigte Organisation erbrachte Aufwand in einer Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) bestätigt werden? Antwort: Nur im Falle des Verzichts auf einen rechtlich durchsetzbaren und tatsächlich anerkannten Aufwendungsersatzanspruchs gegen die Organisation. Die Finanzverwaltung verlangt hierzu aus Nachweisgründen - zu weitgehend - einen in der Satzung/dem Gesellschaftsvertrag, einm schriftlichen Vertrag oder einer internen Erstattungsordnung (z.B. Reisekostenordnung) verbrieften Anspruch. Es muss jedenfalls eine klare Rechtsgrundlage für den Ersatzanspruch bestehen, der Ersatzanspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt sein und die Aufwendungen müssen nachgewiesen sein. zurück zur Rubrik 'Aufwandsspenden'
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