Fehlentwicklungen im Steuerwesen (1)

  • Aufblähung des Rechtsstoffs
    Als bekannte Fehlentwicklung schon vom oströmischen Kaiser Justinian überliefert.

  • Es besteht die Neigung, wider besserer Einsicht am Überholten festzuhalten
    Canardsche Steuer-Regel (spöttisch): "Alte Steuer-gute Steuer"

  • Die deutsche Steuerverwaltung besitzt kein leistungsfähiges Risikomanagement
    Die deutsche Steuerverwaltung hat ihre Fähigkeit eingebüßt, ihre Ressourcen zielgenau gegen vermutliche Mogler eingesetzt.

  • Verfehlte Strategie der Aufkommenssicherung
    Die Ressourcen werden faktisch mehr und mehr gegen die mit geringem Aufwand zu besteuernden Ehrlichen und Wehrlosen ausgerichtet.
    Ein ebenfalls seit der Antike bekannter Kardinalfehler des Steuerwesens.

  • Verlust der Strategieebene (2)
    "Feilschen" statt konsequente Zielsetzungen zu verfolgen.

  • Kollektive Justizirrtümer bei der Subsumtion (3)

    Ausgangssituation der Finanzverwaltung: (4)

  • Unreflektierte Annahmen über die Wirklichkeit,
    unreflektierte Wertvorstellungen und Selbstdefinitionen

  • Vorstellungen über das "Machbare" sind von gestern
    Kein systematisches Vorgehen gegen grundsätzliche Mängel. (5)

Den Menschen der Steuerszene ist gemeinsam, dass sie angesichts des geltenden Steuerrechts niemals zu ihren Kindern oder Enkeln sagen werden: "Zu diesem Werk habe auch in einen Beitrag geleistet!" Statt dessen haben sie zahlreiche Erklärungen dafür bereit, warum die Zustände ohne ihr Zutun / entgegen ihrer Absicht so sind, wie sie sind. (6)

 

1) Wege für Beweger im Steuerwesen, Helmut Helsper (Ministerialrat an der Bundesakademie der Finanzen), 2001, insbesondere S. 2 f.
2) a.a.O., S. 12, 15 - 18
3) a.a.O., S. 46 - 48
4) a.a.O., S. 6
5) a.a.O., S. 5
6) a.a.O., S. 43

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