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Gemeinnützigkeit sozialer Organisationen

Das Steuerrecht wird seit geraumer Zeit immer komplexer – dies wirkt sich auch auf das Gemeinnützigkeitsrecht aus. Gleichzeitig nehmen die Außenprüfungen der Finanzverwaltung im steuerbegünstigten Sektor deutlich zu.

Bisher unbeanstandete Sachverhalte werden mit gravierenden Konsequenzen aufgegriffen:
Eine unvorsichtige Unternehmenspolitik kann zu Steuernachzahlungen, Aberkennung der Gemeinnützigkeit und persönliche Inanspruchnahme von Entscheidungsträgern führen.

Andererseits sind gemeinnützige Organisationen im Zuge des Abbaus von Zuschüssen und sich ausdehnender preislicher Restriktionen zunehmend auf eine Umstellung ihrer Leistungsangebote oder eine Erschließung privater Finanzierungsquellen angewiesen. Nur so können sie den ihnen gestellten Aufgaben gerecht werden oder ihre Aufgaben entsprechend den an sie herangetragenen Bedürfnissen ausweiten.

Die immer wieder angestrebten Vereinfachungen der Gemeinnützigkeitsvorschriften bleiben halbherzig oder im Gesetzgebungsverfahren teilweise auf der Strecke.

Die Veranstaltung vermittelt die gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen. Anhand von Übersichten und Checklisten werden typische Konfliktfälle vertieft; hierbei stehen insbesondere die Sicherstellung der Steuerbegünstigung und die Abgrenzung von steuerbegünstigter zu steuerpflichtiger Tätigkeit im Vordergrund; dem Spendenrecht und Umsatzsteuervergünstigungen sin eigene Abschnitte gewidmet.

Gemeinnützige Unternehmen verzichten häufig aus Unkenntnis auf eine steuerlich günstige Gestaltung oder eine angemessene Risikobegrenzung; die Teilnehmer erfahren:

  • auf welche Gefahren sie besonders achten müssen,
  • welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen,
  • auf welche Konfliktpunkte Betriebsprüfer besonders achten und
  • Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung.

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Referatsleiter, Stabsstellen und andere Interessenten, die mit der Erfüllung der steuerlichen Pflichten sozialer Betriebe befaßt sind.

 

 

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