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Outsourcing-Varianten im steuerbegünstigten Sektor
Das Outsourcing von Teilsegmenten der Leistungserstellungen wird im
Nonprofit-Sektor sehr kontrovers diskutiert. Neben der Gründung
gewerblicher Tochtergesellschaften und der Bildung von rechtlich nicht
selbständigen Profit-Centern (internes Outsourcing) sind für
gemeinnützige Organisationen verschiedene Kooperationsformen mit
Outsourcing-Partnern von hohem Interesse. Die derzeit am weitesten verbreitete
Form ist sicherlich die Fremdvergabe von Randleistungen (z.B. Catering)
an einen externen Dienstleister. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten,
die bisher nicht so stark im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. In der
Darstellung werden die unterschiedlichen Möglichkeiten mit ihren
Vor- und Nachteilen vorgestellt und insbesondere verdeutlicht, wie sehr
die Chancen und Risiken von der Vertragsgestaltung mit den Kooperationspartnern
abhängen und an welchen Stellen die Tücke im Detail liegen
kann.
Eine unter Kostenaspekten sehr interessante, rechtlich allerdings
mit vielen Fallstricken behaftete Outsourcing-Variante
ist z. B. die Minderheitsbeteiligung
eines Outsourcing-Partners an einer eigenen Tochtergesellschaft der gemeinnützigen
Organisation. Diese kann jedoch kulturelle Veränderungen in
den Einrichtungen zur Folge haben, die nicht überall gewünscht
sind. Eventuell sind längere Übergangszeiten für einen
solchen Strukturwechsel erforderlich. Eine weitere Möglichkeit ist
die Kooperation mehrerer Träger mit der Zielsetzung einer Nutzung
von Synergie- und Spezialisierungseffekten.
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