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Der eingetragene Verein

Der Verein ist nach wie vor die verbreitetste Organisationsform im gemeinnützigen. Tradition, geringer formaler Aufwand und die mitgliedschaftliche Struktur sind dafür ausschlaggebend.

Aus diesen Gründen wird der Verein auch zukünftig eine bedeutungsvolle und prädestinierte Rolle im gemeinnützigen Sektor einnehmen. Jedoch stellen sich vermehrt die Fragen: "Wie kann eine moderne Betriebsführung innerhalb des Vereins gestaltet werden?", "Welche Anpassungen des dafür offenen Vereinsrechts sind notwendig?" und "Welche Gestaltungsspielräume sind im Zusammenhang mit anderen Rechtsformen vorhanden?".

Weiterhin werden in Vereinen insbesondere folgende Aspekte diskutiert:

  • Welchen persönlichen Haftungsrisiken sind Vereinsgeschäftsführung, Vorstände und anderen Gremiumsmitgliedern ausgesetzt und wie lassen sich diese minimieren?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Durchgriffshaftung zwischen Verbandsgliederungen oder zwischen Vereinen und ihren Tochtergesellschaften denkbar?

Rechtsformentscheidung und konkrete Rechtsformgestaltung - also die Gestaltung der Satzung - bedürfen angesichts der strukturellen sorgfältiger Umwälzungen sorgfältiger Klärung.

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