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Der eingetragene Verein
Der Verein ist nach wie vor die verbreitetste Organisationsform im gemeinnützigen.
Tradition, geringer formaler Aufwand und die mitgliedschaftliche Struktur
sind dafür ausschlaggebend.
Aus diesen Gründen wird der Verein auch zukünftig eine bedeutungsvolle
und prädestinierte Rolle im gemeinnützigen Sektor einnehmen.
Jedoch stellen sich vermehrt die Fragen: "Wie kann eine moderne Betriebsführung
innerhalb des Vereins gestaltet werden?", "Welche Anpassungen
des dafür offenen Vereinsrechts sind notwendig?" und "Welche
Gestaltungsspielräume sind im Zusammenhang mit anderen Rechtsformen
vorhanden?".
Weiterhin werden in Vereinen insbesondere folgende Aspekte diskutiert:
- Welchen persönlichen Haftungsrisiken sind Vereinsgeschäftsführung,
Vorstände und anderen Gremiumsmitgliedern ausgesetzt und wie
lassen sich diese minimieren?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Durchgriffshaftung zwischen
Verbandsgliederungen oder zwischen Vereinen und ihren Tochtergesellschaften
denkbar?
Rechtsformentscheidung und konkrete Rechtsformgestaltung - also die
Gestaltung der Satzung - bedürfen angesichts der strukturellen sorgfältiger
Umwälzungen sorgfältiger Klärung.
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