zurück zur Übersicht
Zuwendungs-/Vergütungs-/Wohnungs-/Betreuungsvertragsrecht (1 - 10)
Vorläufige Förderung per einstweiliger Anordnung möglich
'Überbrückungshilfe' auch für gemeinnützige Rechtsträger
Förderung nur bei ausreichender Zuverlässigkeit
Keine ständige Beaufsichtigung von Demenzkranken
Heimträger muss aktuelle technische Standards beachten
Rückforderung nur bei Verstoß gegen eindeutige Auflagen
Kein Entgeltanspruch für Zeiträume nach dem Auszug
Zuwendungsrückforderungen unterliegen kurzer Verjährungsfrist
Insolvente Rechtsträger dürfen von Zuwendungen ausgeschlossen werden
Nachforderung von zu Unrecht gekürzten Zuschussmitteln möglich
weiter (11 - 20)