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Ehrenamt/Einkommensteuer/Lohnsteuer (1 - 10)
Heisenbergstipendien können steuerfrei sein
Mehraufwand für betreute Wohngemeinschaft absetzbar
Aufwand für "Essen auf Rädern" nicht berücksichtigungsfähig
Kindertagespflege: selbständige erzieherische Tätigkeit
Aufwand für Hausnotruf nicht berücksichtigungsfähig
Bei demselben Arbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung neben einem normalen Anstellungsverhältnis
Promotionsstipendium kann einkommensteuerpflichtig sein
Feuerwehreinsatzfahrzeug: kein lohnsteuerlicher Vorteil
Einnahmen mobiler Impfteams steuerbegünstigt
Aufwendungen für einen Schulhund sind Werbungskosten
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