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Haftungsrisiken der Vereinsvorstände und GmbH-GeschäftsführerInzwischen hat sich neben der Rechtsform des Vereins auch die GmbH als Träger sozialer Projekte etabliert. In beiden Fällen führt die Übernahme der Organfunktionen – Vorstandsamt im Verein und Geschäftsführung in einer GmbH – in vielen Situationen zur persönlichen Einstandspflicht der Vorstandsmitglieder/GmbH-Geschäftsführer mit ihrem gesamten Privatvermögen.So besteht im Innenverhältnis, also gegenüber dem Rechtsträger, bereits eine persönliche Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten. Die persönliche Haftung besteht unabhängig von einer ehrenamtlichen Wahrnehmung der Aufgaben. Die Haftung kann auch durch Unterlassen begründet werden, wie zum Beispiel den Verzicht auf einen Preisvergleich oder auf die rechtzeitige Erteilung eines Reparaturauftrags. Wenn der Rechtsträger seine Vorstandsmitglieder/GmbH-Geschäftsführer hierfür nicht zur Verantwortung zieht, gefährdet dies seine Steuerbegünstigung und kann zur Strafverfolgung wegen Untreue führen.Weiterhin bestehen Haftungsrisiken gegenüber Außenstehenden, wie Besucher, Kunden, Finanzamt und Zuschussgebern. Zum Beispiel können Vorstand und GmbH-Geschäftsführer für die Folgen einer unzureichenden Organisation der Betriebsabläufe, eine fehlerhafte Buchführung oder unzureichende Beachtung der steuerrechtlichen Pflichten von den Geschädigten persönlich in Regress genommen werden.In dem Vortrag wird zunächst wird die haftungsrechtliche Situation und das Aufgabenspektrum der Organe vorgestellt.Anschließend werden die Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung einschließlich der Aspekte einer risikobegrenzenden Betriebsorganisation unter Einbeziehung von Grundätzen einer guter Corporate/Nonprofit Governance erläutert.Der Haftung und Rechtslage in der Krise ist ein eigener Abschnitt gewidmet.Abgerundet wird die Darstellung durch eine Empfehlungsliste zur Risikominimierung. |
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