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Haftungsrisiken der Vereinsvorstände und GmbH-Geschäftsführer
Inzwischen hat sich neben der Rechtsform des Vereins auch die GmbH
als Träger sozialer Projekte etabliert. In beiden Fällen führt
die Übernahme der Organfunktionen – Vorstandsamt im Verein
und Geschäftsführung in einer GmbH – in vielen Situationen
zur persönlichen Einstandspflicht der Vorstandsmitglieder/GmbH-Geschäftsführer
mit ihrem gesamten Privatvermögen.
So besteht im Innenverhältnis, also gegenüber dem Rechtsträger,
eine persönliche Haftung bei Verletzung
der Sorgfaltspflichten. Die persönliche Haftung besteht häufig auch bei einer ehrenamtlichen Wahrnehmung der Aufgaben.
Die Haftung kann auch durch Unterlassen begründet werden, wie zum Beispiel den Verzicht
auf einen Preisvergleich oder auf die rechtzeitige Erteilung eines Reparaturauftrags.
Wenn der Rechtsträger seine Vorstandsmitglieder/GmbH-Geschäftsführer
hierfür nicht zur Verantwortung zieht, gefährdet dies seine Steuerbegünstigung
und kann zur Strafverfolgung wegen Untreue führen.
Weiterhin bestehen Haftungsrisiken gegenüber Außenstehenden,
wie Besucher, Kunden, Finanzamt und Zuschussgebern. Zum Beispiel können
Vorstand und GmbH-Geschäftsführer für die Folgen einer unzureichenden
Organisation der Betriebsabläufe, eine fehlerhafte Buchführung
oder unzureichende Beachtung der steuerrechtlichen Pflichten von den Geschädigten
persönlich in Regress genommen werden.
In dem Vortrag wird zunächst wird die haftungsrechtliche Situation
und das Aufgabenspektrum der Organe vorgestellt.
Anschließend werden die Möglichkeiten einer effektiven Haftungsbegrenzung
einschließlich der Aspekte einer risikobegrenzenden Betriebsorganisation
unter Einbeziehung von Grundätzen einer guter Corporate/Nonprofit
Governance erläutert.
Der Haftung und Rechtslage in der Krise ist ein eigener Abschnitt gewidmet.
Abgerundet wird die Darstellung durch eine Empfehlungsliste zur Risikominimierung.
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