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Haftungsrisiken aus dem Gemeinnützigkeitsrecht
Immer wieder geraten Vereine, Stiftungen und gGmbH´s wegen gemeinnützigkeitsrechtlicher
Verstöße in wirtschaftliche Krisen. Ursächlich hierfür
sind häufig anscheinend sinnvolle Maßnahmen, deren steuerliche
Auswirkungen erst zu spät gesehen wurden.
In dem Vortrag werden die einschlägigen Fallgruppen mit ihren Konsequenzen
systematisch dargestellt, wie z.B. die Verletzung von Nachweispflichten,
die Nichterfüllung vorgegebener Quoten im Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege
(§ 66 AO) oder Integrationsfirmen, der 'kreative' Einsatz
von Spendenbescheinigungen, die übermäßige Ansammlung von
Mitteln oder Rücklagenbildung, die Gewährung überhöhter
Vergütungen oder satzungswidriger Vergünstigungen sowie Mittelfehlverwendungen
bei der Gründung gewerblicher Tochtergesellschaften oder dem Ausgleich
von Verlusten steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
usw. Hierbei werden auch umsatzsteuerliche Aspekte erläutert.
Die Folgen können sich günstigstenfalls in einer Auflage der
Finanzverwaltung erschöpfen. Häufig werden einzelne Vorgänge
rückwirkend besteuert, was mitunter zu existenzbedrohenden Steuernachforderungen
führt. Je nach Auffassung des Finanzamtes und Art des Verstoßes
besteht sogar das Risiko einer rückwirkenden zehnjährigen Besteuerung
der gesamten Organisation. Die Organmitglieder und handelnder Personen
können mit der persönlichen Haftung für die Steuerschulden
und strafrechtlichen Verantwortung belastet sein.
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