RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Gemeinnützigkeit und Haftung
Gemeinnützigkeitsrecht
Die GmbH-Ausgliederung
Outsourcing-Varianten
Kooperation Vernetzung Fusion
Chancen-/Riskmanagement
Corporate Compliance
Fundraising und Sponsoring
Due Diligence
Franchise in der Sozialwirtschaft
Der eingetragene Verein
Die gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige AG
Vereinsgeschäftsführerhaftung
Haftung des Vereinsvorstandes
Haftung der Organmitglieder
Haftung von Aufsichtsräten
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Die gemeinnützige Aktiengesellschaft

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen besticht die Aktiengesellschaft durch ihre stringente Ausrichtung auf eine effiziente Betriebsführung. Der Vorstand hat bei den Entscheidungen des laufenden Tagesgeschäfts einen großen Entscheidungsspielraum. Dadurch kann schnell auf Marktveränderungen reagiert werden. Notwendige Grundsatzdiskussionen belasten nicht das Tagesgeschäft, sondern beeinflussen die langfristige strategische Ausrichtung der Gesellschaft.

Über die Verbriefung der Aktionärsstellung in Aktien können die Beteiligungsverhältnisse einfach, aber kontrollierbar (durch Namensaktien) verändert und an den Vorstellungen der Beteiligten ausgerichtet werden. Die Aktiengesellschaft ist daher als Rechtsform für besonders intensiv dem Wettbewerb ausgesetzte Bereiche des Sozialmarkts gut geeignet.

Weiterhin bietet sich die Aktiengesellschaft zur besseren Einbeziehung der Bürger in die Arbeit des Dritten Sektors an. Unser Staat wäre mit einer Alleinverantwortung für alle gesellschaftlichen Fragestellungen, Belange und Aufgaben überfordert. Daher übernehmen engagierte Bürger soziale Aufgaben in gemeinnützigen Organisationen, insbesondere Vereinen, oder gründen Stiftungen.

Besonders vielfältige Partizipationsmöglichkeiten bietet hier die Organisationsform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Der Erwerber von Aktien wird Miteigentümer des Unternehmens. Dass die gemeinnützige Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre keine Dividenden ausschütten darf, wird durch die unternehmerischen Mitwirkungsmöglichkeiten aufgewogen. Denn der Aktionär wird regelmäßig über die weitere Entwicklung seines Unternehmens informiert und kann seine Vorstellungen und Erfahrungen auf der Hauptversammlung, bei Interesse auch im Beirat, einbringen. Dadurch beeinflusst er den gesellschaftlichen Umgang mit sozialen Problemlagen und wirkt an der Entwicklung seines Unternehmens mit.
Gleichzeitig kann er seinem bürgerschaftlichen Engagement Ausdruck verleihen und mit seiner Aktionärsstellung im gesellschaftlichen Umfeld "ein Zeichen setzen".

Aus der Sicht des Unternehmens steht im Vordergrund, dass die Geldgeber, anders als bei Spenden, in die weitere Entwicklung ihres Unternehmens einbezogen bleiben. Auch können Mitarbeiter als Aktionäre beteiligt und dadurch ideell eingebunden werden.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024