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Die gemeinnützige Aktiengesellschaft
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen besticht die Aktiengesellschaft
durch ihre stringente Ausrichtung auf eine effiziente Betriebsführung.
Der Vorstand hat bei den Entscheidungen des laufenden Tagesgeschäfts
einen großen Entscheidungsspielraum. Dadurch kann schnell auf Marktveränderungen
reagiert werden. Notwendige Grundsatzdiskussionen belasten nicht das Tagesgeschäft,
sondern beeinflussen die langfristige strategische Ausrichtung der Gesellschaft.
Über die Verbriefung der Aktionärsstellung in Aktien können
die Beteiligungsverhältnisse einfach, aber kontrollierbar (durch
Namensaktien) verändert und an den Vorstellungen der Beteiligten
ausgerichtet werden. Die Aktiengesellschaft ist daher als Rechtsform für
besonders intensiv dem Wettbewerb ausgesetzte Bereiche des Sozialmarkts
gut geeignet.
Weiterhin bietet sich die Aktiengesellschaft zur besseren Einbeziehung
der Bürger in die Arbeit des Dritten Sektors an. Unser Staat wäre
mit einer Alleinverantwortung für alle gesellschaftlichen Fragestellungen,
Belange und Aufgaben überfordert. Daher übernehmen engagierte
Bürger soziale Aufgaben in gemeinnützigen Organisationen, insbesondere
Vereinen, oder gründen Stiftungen.
Besonders vielfältige Partizipationsmöglichkeiten bietet hier
die Organisationsform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Der
Erwerber von Aktien wird Miteigentümer des Unternehmens. Dass die
gemeinnützige Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre keine Dividenden
ausschütten darf, wird durch die unternehmerischen Mitwirkungsmöglichkeiten
aufgewogen. Denn der Aktionär wird regelmäßig über
die weitere Entwicklung seines Unternehmens informiert und kann seine
Vorstellungen und Erfahrungen auf der Hauptversammlung, bei Interesse
auch im Beirat, einbringen. Dadurch beeinflusst er den gesellschaftlichen
Umgang mit sozialen Problemlagen und wirkt an der Entwicklung seines Unternehmens
mit.
Gleichzeitig kann er seinem bürgerschaftlichen Engagement Ausdruck
verleihen und mit seiner Aktionärsstellung im gesellschaftlichen
Umfeld "ein Zeichen setzen".
Aus der Sicht des Unternehmens steht im Vordergrund, dass die Geldgeber,
anders als bei Spenden, in die weitere Entwicklung ihres Unternehmens
einbezogen bleiben. Auch können Mitarbeiter als Aktionäre beteiligt
und dadurch ideell eingebunden werden.
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