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Haftung von Aufsichtsräten
Bis vor einigen Jahren war die persönliche Haftung von Managern und
Aufsichtsorganen für Schäden aus Fehlverhalten oder problematischen Entscheidungen
weitgehend bedeutungslos. Die durchaus vorhandenen Haftungsnormen gehörten
nicht zum Bestand des "lebenden Rechts" (z.B. Trescher,
Aufsichtsratshaftung zwischen Norm und Wirklichkeit, DB 1995, 661 ff.).
Die stetige Entwicklung der Rechtsprechung (z.B. BGH DB 1997, 1068 (ARAG/Garmenbeck)) hat das Bewusstsein über die Haftungsrisiken in letzter Zeit deutlich verändert. Einen weiteren Schub brachte das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), obwohl sich durch dieses Gesetz keine wesentliche Verschiebung des rechtlichen Risikopotentials ergeben hat (Roderich C. Thümmel, Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten, 2. Auflage 1998, Rn 340). Allerdings führt die öffentliche Auseinandersetzung über das KonTraG ganz allgemein
- zu einer geänderten Anspruchshaltung über die Qualität von Leitung und Kontrolle,
- zu einem Bewusstseinswandel, dass Führungskräfte für Missmanagement grundsätzlich haften,
- zum weiteren Abbau der Hemmschwelle, Leitungskräfte und Aufsichtsgremien auf Regress in Anspruch zu nehmen und
- zu einer klareren Strukturierung des Pflichtenrahmens der Leitungskräfte und Aufsichtsgremien.
Die zunehmende Dynamik und Komplexität im Umfeld stellt auch die Aufsichts-, Bei-, und Verwaltungsräte sozialwirtschaftlicher Unternehmen vor steigende Anforderungen. Betriebswirtschaftliche, juristische und steuerrechtliche Aspekte muss das Kontroll- und Beratungsorgan bei seiner Arbeit einkalkulieren, ohne sich hierüber im einzelnen vertiefend informieren zu können.
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen folgende Aspekte:
- Aufgaben von Gesellschafterversammlung sowie Aufsichts-, Bei-
und Verwaltungsräten,
- Auswirkungen des KonTraG,
- persönliche Haftung der Mitglieder von Aufsichtsorganen,
- typische Krisenursachen und -entwicklungen,
- Strategien zur Risikominimierung, wie eine rechtssichere Leitungsorganisation,
Revision, Chancen- und Risikomanagementsystem, Corporate Compliance,
Aufsichtsinformationssystem und Versicherungsschutz.
Checklisten zur Corporate Governance und Selbstevaluation runden die
Darstellung ab.
Adressaten sind die Mitglieder der Aufsichtsgremien von gemeinnützigen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinen sowie von Stiftungen,
weiterhin
Entscheidungsträger
aus Vorstand, Geschäftsführung sowie den Bereichen Controlling und Revision
gemeinnütziger Organisationen.
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