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Haftung von Aufsichtsräten

Früher war die persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsorganen für Schäden aus Fehlverhalten oder problematischen Entscheidungen weitgehend bedeutungslos. Die durchaus vorhandenen Haftungsnormen gehörten nicht zum Bestand des "lebenden Rechts".

Die stetige Entwicklung der Rechtsprechung hat das Bewusstsein über die Haftungsrisiken in letzter Zeit deutlich verändert und führt:

  • zu einer geänderten Anspruchshaltung über die Qualität von Leitung und Kontrolle,
  • zu einem Bewusstseinswandel, dass Führungskräfte für Missmanagement grundsätzlich haften,
  • zum weiteren Abbau der Hemmschwelle, Leitungskräfte und Aufsichtsgremien auf Regress in Anspruch zu nehmen und
  • zu einer klareren Strukturierung des Pflichtenrahmens der Leitungskräfte und Aufsichtsgremien.

Die zunehmende Dynamik und Komplexität im Umfeld stellt auch die Aufsichts-, Bei-, und Verwaltungsräte sozialwirtschaftlicher Unternehmen vor steigende Anforderungen. Betriebswirtschaftliche, juristische und steuerrechtliche Aspekte muss das Kontroll- und Beratungsorgan bei seiner Arbeit einkalkulieren, ohne sich hierüber im einzelnen vertiefend informieren zu können.

Im Mittelpunkt der Darstellung stehen folgende Aspekte:

  • Aufgaben von Gesellschafterversammlung sowie Aufsichts-, Bei- und Verwaltungsräten,
  • persönliche Haftung der Mitglieder von Aufsichtsorganen,
  • typische Krisenursachen und -entwicklungen,
  • Strategien zur Risikominimierung, wie eine rechtssichere Leitungsorganisation, Revision, Chancen- und Risikomanagementsystem, Corporate Compliance, Aufsichtsinformationssystem und Versicherungsschutz.

Checklisten zur Corporate Governance und Selbstevaluation runden die Darstellung ab.

Adressaten sind die Mitglieder der Aufsichtsgremien von gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinen sowie von Stiftungen, weiterhin Entscheidungsträger aus Vorstand, Geschäftsführung sowie den Bereichen Controlling und Revision gemeinnütziger Organisationen.

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