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Haftung von Aufsichtsräten
Früher war die persönliche Haftung von Managern und
Aufsichtsorganen für Schäden aus Fehlverhalten oder problematischen Entscheidungen
weitgehend bedeutungslos. Die durchaus vorhandenen Haftungsnormen gehörten
nicht zum Bestand des "lebenden Rechts".
Die stetige Entwicklung der Rechtsprechung hat das Bewusstsein über die Haftungsrisiken
in letzter Zeit deutlich verändert und führt:
- zu einer geänderten Anspruchshaltung über die Qualität von Leitung und Kontrolle,
- zu einem Bewusstseinswandel, dass Führungskräfte für Missmanagement grundsätzlich haften,
- zum weiteren Abbau der Hemmschwelle, Leitungskräfte und Aufsichtsgremien auf Regress in Anspruch zu nehmen und
- zu einer klareren Strukturierung des Pflichtenrahmens der Leitungskräfte und Aufsichtsgremien.
Die zunehmende Dynamik und Komplexität im Umfeld stellt auch die Aufsichts-, Bei-, und Verwaltungsräte sozialwirtschaftlicher Unternehmen vor steigende Anforderungen. Betriebswirtschaftliche, juristische und steuerrechtliche Aspekte muss das Kontroll- und Beratungsorgan bei seiner Arbeit einkalkulieren, ohne sich hierüber im einzelnen vertiefend informieren zu können.
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen folgende Aspekte:
- Aufgaben von Gesellschafterversammlung sowie Aufsichts-, Bei-
und Verwaltungsräten,
- persönliche Haftung der Mitglieder von Aufsichtsorganen,
- typische Krisenursachen und -entwicklungen,
- Strategien zur Risikominimierung, wie eine rechtssichere Leitungsorganisation,
Revision, Chancen- und Risikomanagementsystem, Corporate Compliance,
Aufsichtsinformationssystem und Versicherungsschutz.
Checklisten zur Corporate Governance und Selbstevaluation runden die
Darstellung ab.
Adressaten sind die Mitglieder der Aufsichtsgremien von gemeinnützigen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinen sowie von Stiftungen,
weiterhin
Entscheidungsträger
aus Vorstand, Geschäftsführung sowie den Bereichen Controlling und Revision
gemeinnütziger Organisationen.
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