zurück zur Übersicht
Gemeinnützigkeitsrecht (1 - 10)
Vereinfachte Anerkennung von "Betriebskindergärten"
Gemeinnützigkeitsrechtliche Änderungen ab dem 01.01.2026
Gemeinnützigkeit bereits bei Vorbereitungshandlungen
Nicht jeder Satzungsverstoß ist gemeinnützigkeitsschädlich
Satzung muss die gemeinnützige Tätigkeit konkretisieren
Restriktiver Billigkeitsmaßstab bei Satzungsmängeln
Strenge Satzungsvorgaben für die Anfallberechtigung
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland
BFH stellt Zusammenarbeitsklausel des § 57 AO in Frage
Wohngemeinnützigkeit: Hinweise zur zulässigen Miethöhe
weiter (11 - 20)