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Gemeinnützigkeitsrecht (1 - 10)
'Doppeltes Satzungserfordernis' in Frage gestellt (§ 57 AO)
Zweckbetrieb nur bei konkret passender Satzungsregelung
Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei/Syrien
Hilfsmittelverkauf für blinde Menschen ist nur zusammen mit weiteren fürsorglichen Hilfestellungen ein Zweckbetrieb
Satzungsvorgaben gelten auch für österreichische Stiftung
Steuerbegünstigung nur bei korrekten Aufzeichnungen
Nachweispflicht für das Bestehen eines Zweckbetriebs
Verkauf von Blutbestandteilen als steuerpflichtiger Betrieb
Gemeinnützigkeitsrecht gilt in Deutschland als EU-konform
§ 65 AO: Unbeachtliche Wettbewerbsverhältnisse geklärt
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