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Gemeinnützigkeitsrecht (1 - 10)
Ein wenig mehr Rechtssicherheit bei Katastrophenfällen
Mehr Rechtssicherheit bei der Rücklagenbildung
Vergünstigte Wohnraumüberlassung nunmehr gemeinnützig
Konkrete Nennung im Verfassungsschutzbericht erforderlich
Keine Steuerbegünstigung für extremistische Organisation
Sportstättenvermietung einer gGmbH ist kein Zweckbetrieb
Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wird angehoben
Finanzielle Unterstützung bei Katastrophen erleichtert
Aufwand für steuerbegünstigte Zwecke kann aus steuerpflichtiger Tätigkeit herausgerechnet werden
Krankenhauszweckbetrieb (§ 67 AO) restriktiv definiert
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