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Compliance: steuerliche Risken bei Unterschlagung
Die von einem Organmitglied begangene Unterschlagung oder Untreue ist gemeinnützigkeitsschädlich, wenn die Körperschaft die notwendigen Kontrollen fahrlässig vernachlässigt hat oder die schädigende Person nach Aufdeckung der Vorgänge nicht unverzüglich zur Rechenschaft zieht und die Regressansprüche geltend macht.
FM Sachsen-Anhalt, Erlass v. 01.03.2022 -42-S 0182 -1.
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