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Geschäftsordnung für Vorstandssitzungen

- Checkliste -

Der Vorstand kann folgende Gegenstände auch ohne Satzungsermächtigung in einer Geschäftsordnung regeln:

  • Zuständigkeit für Aufstellung der Tagesordnung
  • Zuständigkeit für Einberufung
  • Frist für Ergänzung der Tagesordnung
  • Form und Frist für die Einberufung
  • Ort und Zeit der Sitzung
  • Kompetenzen des Versammlungsleiters
  • Mehrfachabstimmungen bei Stimmengleichheit
  • Teilnahmebefugnis Dritter
  • Frist und Widerspruch bei schriftlicher Abstimmung

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