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Geschäftsordnung für Vorstandssitzungen
- Checkliste -
Der Vorstand kann folgende Gegenstände auch ohne Satzungsermächtigung in einer Geschäftsordnung regeln:
- Zuständigkeit für Aufstellung der Tagesordnung
- Zuständigkeit für Einberufung
- Frist für Ergänzung der Tagesordnung
- Form und Frist für die Einberufung
- Ort und Zeit der Sitzung
- Kompetenzen des Versammlungsleiters
- Mehrfachabstimmungen bei Stimmengleichheit
- Teilnahmebefugnis Dritter
- Frist und Widerspruch bei schriftlicher Abstimmung
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