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Sozialversicherungsrecht (1 - 10)
'Pool-Arzt' im Notdienst in der Regel nicht selbständig tätig
Projektkoordinator kann selbständig tätig sein
Selbständige Yoga-Kursleiter als Lehrer versicherungspflichtig
Vereinsvorstände sind in der Regel nicht selbständig tätig
DRK-Helfer bei gegenseitigen Verbandsbesuchen versichert
Vereinsuntergliederungen können Arbeitgeber sein
Keine Künstlersozialversicherung bei Einzelauftrag
Logopädin als freie Mitarbeiterin kann selbständig tätig sein
Notarzt im Nebenberuf ist sozialversicherungspflichtig
Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist kein Arbeitnehmer
weiter (11 - 20)