zurück zur Übersicht
Sozialversicherungsrecht (1 - 10)
Übergangsregelung für Honorar-Lehrkräfte
Reitlehrerin eines Vereins ist sozialversicherungspflichtig
Kein Ehrenamt bei verdeckter Entlohnung
Kein Pflegezuschlag beim Betreuten Wohnen
Zusätzlich zur Hauptbeschäftigung nur einen Minijob
'Pool-Arzt' im Notdienst in der Regel nicht selbständig tätig
Projektkoordinator kann selbständig tätig sein
Selbständige Yoga-Kursleiter als Lehrer versicherungspflichtig
Gesamtkoordinator kann sozialversicherungspflichtig sein
Vereinsvorstände sind in der Regel nicht selbständig tätig
weiter (11 - 20)