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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZusätzlich zur Hauptbeschäftigung nur einen Minijob Bei einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann von gleichzeitig ausgeübten geringfügigen Nebenbeschäftigungen nur eine dieser Nebenbeschäftigungen versicherungsrechtlich als geringfügige Beschäftigung behandelt werden. LSG NRW, Urteil v. 25.10.2023 - L 8 BA 194/21. |
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