Gründung und Ausstattung
Mindestvermögensmasse ca. 25.000 bis 50.000 €
bei kleineren Vermögen kann eine Treuhänderin eine
unselbständige Stiftung halten
Stiftungsgeschäft bedarf der Schriftform
Stiftungszweck und Vermögenswidmung werden in der
Urkunde vorgegeben
Mindestinhalt der Satzung:
Name
Sitz
ist grundsätzlich
frei festlegbar, aber ein rein fiktiver Sitz ohne Bezug zur
Tätigkeit der Stiftung wird als
unzulässig angesehen
Zweck
spätere Anpassung
nur im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung
Unterstützung fremder statt Realisierung
eigener Projekte?
Stiftungsorganisation
Regelfall:
Legislativorgan (mit Kontrollfunktionen) und Exekutivorgan
erhebliche Spielräume bei der Satzungsgestaltung
z. B. Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte
Vermögensausstattung
unmittelbar dem Stiftungszweck dienendes Vermögen
> Betriebsmittel
über Erträge dem Stiftungszweck dienendes Vermögen (Förderstiftung)
Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erforderlich