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Stiftung

Rahmenbedingungen der rechtsfähigen Stiftung

  • Gründung und Ausstattung

    Mindestvermögensmasse ca. 25.000 bis 50.000 €
    bei kleineren Vermögen kann eine Treuhänderin eine unselbständige Stiftung halten

    Stiftungsgeschäft bedarf der Schriftform
    Stiftungszweck und Vermögenswidmung werden in der Urkunde vorgegeben

    Mindestinhalt der Satzung:
       Name
       Sitz
       ist grundsätzlich frei festlegbar, aber ein rein fiktiver Sitz ohne Bezug zur
       Tätigkeit der Stiftung wird als unzulässig angesehen
       Zweck
       spätere Anpassung nur im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung
       Unterstützung fremder statt Realisierung eigener Projekte?
       Stiftungsorganisation
       Regelfall: Legislativorgan (mit Kontrollfunktionen) und Exekutivorgan

    erhebliche Spielräume bei der Satzungsgestaltung
    z. B. Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte

    Vermögensausstattung
    unmittelbar dem Stiftungszweck dienendes Vermögen –> Betriebsmittel
    über Erträge dem Stiftungszweck dienendes Vermögen (Förderstiftung)

    Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erforderlich

  • Betriebsführung

    bei Steuerbegünstigung kein Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches

    eingeschränkte Buchführungs-, Bilanzierungs- und Prüfungspflicht

    Rechtsaufsicht durch Stiftungsaufsichtsbehörde
    Genehmigungspflicht bestimmter Geschäfte

    operative Tätigkeit oder/und Förderstiftung möglich

  • Steuerbegünstigung

    Besserstellung gegenüber einem Verein

    umsatzsteuerliche Organschaft mit Gesellschaft möglich

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