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Die Haftung des Vereinsvorstandes

Die Vorstandsmitglieder sind über ihre Haftungsrisiken in aller Regel unzureichend informiert. Wenigen ist bewusst, dass mit der Annahme des Vorstandsamtes auch die Übernahme sehr weitreichender persönlicher Verantwortung verbunden ist.

Vorstandsmitglieder haften für die sorgfältige Führung der Amtsgeschäfte mit ihrem Privatvermögen - wogegen sinnvolle Vorkehrungen möglich und nötig sind. Eventuell ist auch eine Umgestaltung des Vereins - mit in der Praxis vorrangig formalen Folgen - oder eine Auslagerung risikobelasteter Geschäftsbereiche in eigene Rechtsformen zu erwägen.

Die in Betracht kommenden Haftungsursachen, die strafrechtliche Verantwortung und die Möglichkeiten zur Risikominimierung - einschließlich einer möglichen strategischen Neuausrichtung der Verbandsorganisation - werden erläutert.

Eine gewisse Entschärfung der Probleme für ehrenamtlich tätige Personen ist zu erwarten, wenn die bereits lange diskutierte und immer wieder angekündigte Reform des Ehrenamts tatsächlich irgendwann im notwendigen Maße umgesetzt werden sollte.

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