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Die Haftung des Vereinsvorstandes
Die Vorstandsmitglieder sind über ihre Haftungsrisiken in aller Regel
unzureichend informiert. Wenigen ist bewusst, dass mit der Annahme des
Vorstandsamtes auch die Übernahme sehr weitreichender persönlicher Verantwortung
verbunden ist.
Vorstandsmitglieder haften für die sorgfältige Führung der Amtsgeschäfte mit ihrem
Privatvermögen - wogegen sinnvolle Vorkehrungen möglich und nötig sind. Eventuell ist
auch eine Umgestaltung des Vereins - mit in der Praxis vorrangig formalen Folgen - oder eine Auslagerung
risikobelasteter Geschäftsbereiche in eigene Rechtsformen zu erwägen.
Die in Betracht kommenden Haftungsursachen, die strafrechtliche Verantwortung und die Möglichkeiten
zur Risikominimierung - einschließlich einer möglichen strategischen Neuausrichtung der
Verbandsorganisation - werden erläutert.
Eine gewisse Entschärfung der Probleme für ehrenamtlich tätige Personen ist zu erwarten,
wenn die bereits lange diskutierte und immer wieder angekündigte Reform des Ehrenamts
tatsächlich irgendwann im notwendigen Maße umgesetzt werden sollte.
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