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Der Prokurist in der gemeinnützigen GmbH

Stellung, Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume

Die Gründungswelle bei den gemeinnützigen GmbH´s hat in den letzten Jahren in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zu einem verstärkten Einsatz von Prokuristen geführt. Zum Prokuristen werden Mitarbeiter ernannt, die Verantwortung für das Unternehmen übernehmen müssen und wollen. Die Erteilung der Prokura stellt für die betreffenden Personen ein Vertrauensbeweis dar und wird oftmals als Anerkennung der bisherigen Arbeitsleistung erlebt.

Die Bestellung zum Prokuristen ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man als Prokuist und Gesellschaft genau kennen sollte. Dies gilt insbesondere dann, wenn Prokuristen Teile der eigentlichen Geschäftsleitungsaufgaben wahrnehmen oder darin eingebunden werden.

Auszüge aus dem Inhalt:

Die Prokura als Gestaltungsoption
  • Überblick zur Unternehmensvertretung
  • Stellung des Prokuristen im Unternehmen
  • Erteilung der Prokura an Externe

Inhalt und Ausübung der Prokura
  • Erteilung und Besonderheiten
  • Umfang und Arten der Prokura
  • Ausübung der Prokura im Tagesgeschäft

Auswirkkung der Prokura
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • zivielrechtliche/steuerrechtliche Haftung und die strafrechtliche Verantwortung
  • der Prokurist als "faktischer Geschäftsführer"
  • Vermögensschadenhaftpflicht-/D&O - Versicherung

Der Prokurist in der Unternehmenskrise
  • Informationspflichten
  • Handlungsoptionen

Das Erlöschen der Prokura
  • freie Widerrufbarkeit der Prokura
  • Löschung im Handlungsregister
  • Nachwirkungen

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Prokuristen, Stabstellenleiter und Mitarbeiter mit der Aussicht auf Prokura

 

 

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