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Haftung von Vorstand und Geschäftsführung
Verein GmbH
Mit den vermehrten wirtschaftlichen Problemen richtet sich die Aufmerksamkeit
auf die Haftung der verantwortlichen Personen in Verein und GmbH. Der
Vereinsvorstand, die GmbH-Geschäftsführung und in geringerem
Maße die Vereinsgeschäftsführung sehen sich persönlichen
Haftungsrisiken ausgesetzt.
Insbesondere die ehrenamtlichen Gremiumsmitglieder sind über ihre
Haftungsrisiken in aller Regel unzureichend informiert. Wenigen ist bewusst,
dass mit der Übernahme einer Leitungsposition in einem Verein oder
einer GmbH auch eine weitreichende persönliche Verantwortung verbunden
sein kann.
Leitungskräfte können für die sorgfältige Führung
der Amtsgeschäfte mit ihrem Privatvermögen haften - wogegen
sinnvolle Vorkehrungen möglich und nötig sind. Eventuell ist
auch eine Umgestaltung der Organisationsstruktur - mit in der Praxis vorrangig
formalen Folgen - oder eine Auslagerung risikobelasteter Geschäftsbereiche
in eigene Rechtsformen zu erwägen.
Die in Betracht kommenden Haftungsursachen, die strafrechtliche Verantwortung
und die Möglichkeiten zur Risikominimierung - einschließlich
einer möglichen strategischen Neuausrichtung der Organisationsstruktur
auch unter dem Blickwinkel des KonTraG - werden erläutert:
- anstellungsrechtliche Stellung und strafrechtliche Verantwortung
von Vorständen und Geschäftsführern,
- haftungsrechtliche Risiken einschließlich der Durchgriffshaftung
und steuerrechtlichen Haftung,
- Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftsführung,
- organisatorische und strukturelle Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung
und
- notwendige Maßnahmen zur Begrenzung der persönlichen
Haftung in Krisensituationen
Aktuelle Termine unter Seminarveranstalter.
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