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Persönliche Haftung des Vereinsgeschäftsführers
Zunehmend werden Leitungskräfte gemeinnütziger Träger straf- und zivilrechtlich
in Anspruch genommen. Geänderte Finanzierungsbedingungen, vermehrte Konkurrenz und wachsende
Größe der Geschäftsbetriebe führen zu steigenden Haftungsrisiken.
Umfang und Ausmaß der persönlichen Haftung der Vereinsgeschäftsführer und -vorstände
richten sich nach den Bestellungsmodalitäten (Arbeitsverhältnis, Berufung zum besonderen Vertreter
oder Vorstandsmitglied). Weiterhin sind die Weisungsgebundenheit des Vereinsgeschäftsführers /
Vorstandsmitglieds sowie die Art der Pflichtverletzung von Bedeutung.
In dem Vortrag werden die unterschiedlichen Haftungsrisiken erläutert. Anschließend werden
detaillierte Vorschläge zur Risikominimierung vorgestellt und die praktischen Konsequenzen diskutiert.
Dadurch wird den Teilnehmern die Einschätzung ihres persönlichen Risikos und einer optimalen
Risikovorsorge ermöglicht.
Der Vortrag ist aufgrund der ähnlichen Rechtslage auch für Geschäftsführer /
Verwaltungsleiter von Stiftungen interessant.
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