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Verein

Rahmenbedingungen des steuerbegünstigten Vereins (e.V.)

  • Gründung und Ausstattung

    Mindestmitgliederzahl bei Gründung (7 Personen)
    kein "Gründungskapital" erforderlich

    Mindestinhalt der Satzung:
       Name
       Sitz
       gemeinnütziger Zweck
       Art der Satzungszweckverwirklichung
       Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit
       Registereintragung
       Bildung des Vorstandes
       Einberufung der Mitgliederversammlung
       Beurkundung von Beschlüssen
       Vereinsbeitritt /-austritt
       Beitragspflichten
       Auflösung

    erhebliche Spielräume bei der weiteren Satzungsgestaltung
    z. B. weitere Organe, Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte

    Berufung eines ehren-/ neben- oder hauptamtlichen Vorstandes (je nach Satzung) vor Anmeldung des Vereins bei dem Vereinsregister

    Unterschrift unter dem Eintragungsantrag bedarf notarieller Beglaubigung

    Eintragung im Vereinsregister

  • Betriebsführung

    Verein darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
    Betriebsführungen sind nur im Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs zulässig

    Vorstand führt die Vereinsgeschäfte
    er ist erheblichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt

    Weisungsbefugnis der Mitgliederversammlung
    je nach Satzung und Situation begrenzt

    Buchführung / Bilanzierung / Prüfung nur bei umfangreicher Betriebstätigkeit

  • Steuerbegünstigung

    selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Förderung des Allgemeinwohls

    Erfüllung der spezifischen gemeinnützigkeitsrechtlichen Satzungsanforderungen

    Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Organisationen begrenzt zulässig

    umsatzsteuerliche Organschaft mit Tochtergesellschaft möglich

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024