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Gründung und Ausstattung
Stammkapital 50.000,00 € (Mindestkapital)
als Betriebsmittel im laufenden Betrieb einsetzbar
Beschränkungen bestehen bei Geschäften mit den Aktionären
(sog. Nachgründung)
nur geringe Spielräume bei der Satzungsgestaltung
z. B. Zustimmungsvorbehalte, Aktienausgestaltung,
genehmigtes Kapital, Beirat
notarielle Beurkundung:
Satzung, Bestellung des ersten Prüfers und
Aufsichtsrats durch die Gründer
Aufsichtsrat bestellt den Vorstand (Schriftform
genügt)
vor Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister
Eintragung im Handelsregister
vorher besteht die Gesellschaft als solche nicht
-> Handelndenhaftung
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Organisation und Betriebsführung
ausschließliche Geschäftsführungskompetenz des Vorstandes
-> keine Einzelweisungsbefugnis der Aktionäre
aber ad hoc-Zustimmungsvorbehalte für
Einzelgeschäfte möglich
Vorstand haftet für sorgfältige Unternehmensleitung
keine Haftung für unternehmerische Risiken
Buchführung / Bilanzierung / Prüfung als Kapitalgesellschaft
ideelle Prägung nach dem AG zulässig
Gewinnerzielungsabsicht danach nicht erforderlich
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Steuerbegünstigung
weitgehende Gleichstellung mit dem Verein
Ausschüttungen an steuerbegünstigte Aktionäre zulässig
wenn die Satzung Ausschüttungen gestattet
umsatzsteuerliche Organschaft mit Aktionär denkbar