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AG

Rahmenbedingungen der gemeinnützigen AG

  • Gründung und Ausstattung

    Stammkapital 50.000,00 € (Mindestkapital)
    als Betriebsmittel im laufenden Betrieb einsetzbar
    Beschränkungen bestehen bei Geschäften mit den Aktionären (sog. Nachgründung)

    nur geringe Spielräume bei der Satzungsgestaltung
    z. B. Zustimmungsvorbehalte, Aktienausgestaltung, genehmigtes Kapital, Beirat

    notarielle Beurkundung:
    Satzung, Bestellung des ersten Prüfers und Aufsichtsrats durch die Gründer

    Aufsichtsrat bestellt den Vorstand (Schriftform genügt)
    vor Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

    Eintragung im Handelsregister
    vorher besteht die Gesellschaft als solche nicht -> Handelndenhaftung

  • Organisation und Betriebsführung

    ausschließliche Geschäftsführungskompetenz des Vorstandes
    -> keine Einzelweisungsbefugnis der Aktionäre
         aber ad hoc-Zustimmungsvorbehalte für Einzelgeschäfte möglich

    Vorstand haftet für sorgfältige Unternehmensleitung
    keine Haftung für unternehmerische Risiken

    Buchführung / Bilanzierung / Prüfung als Kapitalgesellschaft

    ideelle Prägung nach dem AG zulässig
    Gewinnerzielungsabsicht danach nicht erforderlich

  • Steuerbegünstigung

    weitgehende Gleichstellung mit dem Verein

    Ausschüttungen an steuerbegünstigte Aktionäre zulässig
    wenn die Satzung Ausschüttungen gestattet

    umsatzsteuerliche Organschaft mit Aktionär denkbar

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