zurück zur Übersicht
Stiftungsrecht und Erbrecht (1 - 10)
Umwandlung in Verbrauchsstiftung nur bei wichtigem Grund
Abberufung eines Vorstandsmitglieds bei Streit möglich
Liberalisierung wirkt nicht bei restriktiven Satzungsklausen
Einlagensicherung für Stiftungen auf Mio. 3,0 EUR abgesenkt
Landtagsausschuss: Stiftungsaufsicht muss Akten vorlegen
Auskunftsanspruch übergangener Anspruchsberechtigter
Stifter hat als solcher kein Klagerecht gegen die Stiftung
Vorübergehende Untersagung der Organtätigkeit zulässig
Stiftungsreform endgültig verabschiedet
Vertretungsmacht durch Satzungsbestimmung beschränkbar
weiter (11 - 20)