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Stiftungsrecht und Erbrecht (1 - 10)
Liberalisierung wirkt nicht bei restriktiven Satzungsklausen
Einlagensicherung für Stiftungen auf Mio. 3,0 EUR abgesenkt
Landtagsausschuss: Stiftungsaufsicht muss Akten vorlegen
Stifter hat als solcher kein Klagerecht gegen die Stiftung
Vorübergehende Untersagung der Organtätigkeit zulässig
Stiftungsreform endgültig verabschiedet
Vertretungsmacht durch Satzungsbestimmung beschränkbar
Anerkennung: Absichten des Stifters können relevant sein
Die Stiftungsaufsicht hat nur begrenzte Eingriffsbefugnisse
Stiftungsaufsicht kann Organfehlbesetzungen verhindern
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