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Stiftungsrecht und Erbrecht (11 - 20)
Rechtsfähige Stiftung nicht erst mit Testament errichten
Keine Anerkennung bei unklarer Satzungsregelung
Steuerbefreiung bei nichtrechtsfähiger Stiftung
Anerkennung einer Verbrauchsstiftung nur bei entsprechendem Stifterwillen
Ein Kommune darf eine ihr überlassene nichtrechtsfähige Stiftung nicht grundlos auflösen
Stiftungssatzung ist vollumfänglich auch für Stifter bindend
Organmitglied kann sich selbst gegen Abberufung wehren
Vorstandsmitglieder können sich bei Abstimmungen vertreten lassen
Transparenzregister-Eintragungspflicht besteht für viele Stiftungen
Stiftungsvorstand in der Regel nicht jederzeit abrufbar
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