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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSteuerbefreiung bei nichtrechtsfähiger Stiftung Die Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer erlischt für durch Erbschaft oder Schenkung erhaltenes Vermögen, welches innerhalb von zwei Jahren auf eine nichtrechtsfähige Stiftung übertragen wird, die gemeinnützigen (außer Zwecken nach § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO), mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Bay. LfSt, Verf. v. 09.01.2019 - S 3840.1.1 - 3/5 St 34. |
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