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Ein Kommune darf eine ihr überlassene nichtrechtsfähige Stiftung nicht grundlos auflösen

Eine Kommune darf sich aus einer von ihr inzwischen als lästig empfundenen treuhänderischen Verwaltung einer nichtrechtsfähigen Stiftung nicht durch willkürliche Abwicklung der Stiftung befreien.

VG Ansbach, Urteil v. 16.04.2018 - AN 4 K 17.02330.

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