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Keine Anerkennung bei unklarer Satzungsregelung

Die Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung kann von der Stiftungsaufsichtsbehörde versagt werden, wenn eine Satzungsregelung missverständlich ist. Gleiches gilt für die Genehmigung einer Satzungsänderung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.03.2019 - 3 LB 1/17.

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