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Stiftungsreform endgültig verabschiedet
Die Reform zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Stiftungsrechts tritt am 01.07.2023 in Kraft. Wichtigste Neuerungen sind: mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Geltung, erleichterte Zu- und Zusammenlegung, Möglichkeit der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung, Vereinfachung von Satzungsänderungen, Einführung eines Stiftungsregisters und Einführung von Rechtsformzusätzen ("e.S." und "e.VS.").
BT-Drs. 19326, 30715.
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