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Auskunftsanspruch übergangener Anspruchsberechtigter

Testamentarisch dem Kreis zugeordnete Personen, die potenziell in den Stiftungsorganen mitwirkungsberechtigt sein sollen, haben einen Auskunftsanspruch gegen die Stiftung über die Einzelheiten späterer Satzungsänderungen, mit denen ihre Begünstigung beendet wurde.

LG Köln, Teilurteil v. 23.2.2023 - 19 O 136/22 (nunmehr rkr).

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