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Abberufung eines Vorstandsmitglieds bei Streit möglich

Wenn ein Vorstandsmitglied erheblich zu einer voraussichtlich unheilbaren Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Vorstandsmitgliedern beigetragen hat, kann es von der Stiftung aus wichtigem Grund abberufen und ihm bis zur ge-richtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abberufung als flankierende Maßnahme von der Stiftungsaufsicht die weitere Vorstandstätigkeit einstweilen untersagt werden.

VG Freiburg, Beschluss v. 21.1.2025 - 10 K 693/24.

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