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Einlagensicherung für Stiftungen auf Mio. 3,0 EUR abgesenkt
Bankguthaben von Stiftungen werden bei den am Einlagensicherungsfonds teilnehmenden Banken über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. ab dem 01.01.2025 nur noch bis zur Höhe von bis zu Mio. 3,0 EUR und ab dem 01.01.2030 nur noch in Höhe von bis zu Mio. 1,0 EUR abgesichert, da die für gemeinnützige Organisationen geltende Sonderregelung nach § 6 Abs. 8 Satz 6 des Statuts auf Stiftungen nicht angewendet wird.
§ 6 Abs. 2, 2. Unterpunkt des Statuts des Einlagensicherungsfonds.
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