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Ehrenamtliche Museumsleitung nicht versicherungspflichtig

Die Leitung eines gemeinnützigen Museums (mit den Aufgaben Öffnung/Schließung des Museums, Einnahme der Eintrittsgelder, Organisation der Führungen) gegen eine Vergütung von 5 EUR/Stunde bzw. 30 EUR/Tag, die evident hinter einer adäquaten Geldleistung für die zu beurteilende Tätigkeit zurückbleibt, ist ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken zuzuordnen und nicht sozialversicherungspflichtig. Denn bei der Zahlung handelt es sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung zur Abgeltung von Fahrtkosten, Verpflegung usw. und nicht um Arbeitsentgelt, für das Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären. Dass die Zahlungen die steuerrechtliche Ehrenamtspauschale überschreiten, führt zu keiner Sozialversicherungspflicht.

LSG Hessen, Urteil v. 23.1.2025 - L 1 BA 64/23.

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